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Vor drei Jahren lief ein Auftrag meiner Metallbauwerkstatt über einen Subunternehmer aus Nordmazedonien. Der Vertrag lag nur auf Albanisch und Mazedonisch vor, nicht auf Deutsch. Mein schlechtes Gewissen habe ich mit einem kostenlosen Online-Übersetzer auf dem Handy beruhigt. Zur Unterschrift hat es gereicht. Ein Jahr später versteht man dann den Zusatz am Ende des Dokuments: Jede Nachbesserung geht auf meine Rechnung, auch die teure. Genau diesen Satz hatte der Übersetzer mit ‘Änderungen werden besprochen’ übersetzt. Das war falsch.
Das Ärgerliche daran ist, dass eine ordentliche Übersetzung zu diesem Zeitpunkt weniger als hundert Euro gekostet hätte. Stattdessen übernahm ich zwei Wochen Arbeit und das komplette Material. Seitdem lasse ich Verträge nicht mehr auf einem Telefon übertragen. Inzwischen schicke ich solche Dokumente an eine Übersetzerin, die ich über www.accundu.net gefunden habe, und stelle sogar dann Rückfragen, wenn alles plausibel klingt. Man kann ein Detail in einer fremden Rechtssprache immer erst bewerten, wenn man es in der eigenen Sprache und im juristischen Zusammenhang gesehen hat.
Der erste Blick trügt
Die Fehler, die man bei einer maschinellen Übersetzung sofort sieht, sind häufig harmlos. Das Wort ‘Bedingung’ wird korrekt übersetzt. Schwierig wird es, sobald ein Satz zwei Deutungen zulässt. Der Nordmazedonier benutzte damals ein Verb, das in meiner Übersetzung mit ‘informieren’ wiedergegeben wurde. Aus dem Rest des Vertrags ergab sich aber die Verpflichtung, alle vierzehn Tage die Baustelle zu prüfen und das Ergebnis dem Auftraggeber zu melden. Auf einen solchen Ablauf komme ich nur in der Muttersprache, weil ich weiß, dass ‘informieren’ in der Behördensprache dort eine andere Stufe darstellt.
Online-Übersetzer wählen bei Unklarheit meist die harmlose Lesart. Bei Werkverträgen ist das die falsche Wahl. Ein Satz wie ‘Der Lieferant muss die Rechnung innerhalb von 30 Tagen prüfen’ klingt wie eine Pflicht, aber in manchen Rechtsordnungen drückt das gleiche Verb eine bloße Absicht aus. Der Laie liest ‘muss’ und denkt, es bestehe eine klare Pflicht. Der Geschäftspartner tut das nicht. Der Unterschied fällt erst auf, wenn ein Gericht den Wortlaut liest.
Was ich vor der Unterschrift konkret prüfe
Bei jedem fremdsprachigen Vertrag schaue ich heute auf drei Punkte: Zahlungsfrist, Gerichtsstand und die Regelung bei schlechter Qualität. Das sind die Teile, die bei uns die meisten Streitigkeiten erzeugen. Wenn da ‘Lieferung innerhalb von 30 Tagen’ steht, will ich wissen, ob der Tag der Rechnungsstellung mitzählt oder der Tag des Erhalts der Bestellung. In vielen Ländern beginnt die Frist früher, manchmal sogar schon bei Vertragsabschluss. Drei Tage Unterschied können bei einer großen Serienlieferung über die Liquidität entscheiden.
Eine weitere Frage ist immer nach den Kosten einer Nachbesserung. In Standardklauseln schieben sich Auftraggeber und Auftragnehmer diese Last leise hin und her. Wer die Sprache spricht, erkennt das oft am untertreibenden Modalverb. Ich nehme mir dann einen Stift und markiere jede Formulierung, die wie eine Pflicht wirkt. Markieren ist keine brillante Arbeit, deckt aber zuverlässig die Schwachstellen auf. Nach dem Markieren verschickt man den Text zurück an eine Person, die mir den Unterschied in einer Randnote erklärt.
Was eine ordentliche Übersetzung kosten darf
Ein befreundeter Schreiner ließ einen zehnseitigen Franchisevertrag aus dem Niederländischen übersetzen. Die Agentur verlangte 240 Euro. Kurz danach ging es um eine Option, die er wegen einer fehlerhaften eigenen Zusammenfassung falsch eingeordnet hatte. Der Anwalt, der die Sache löste, dürfte rund sechstausend Euro verlangt haben. Ich rechne bei so einem Beispiel immer den Unterschied der Kosten: 240 Euro sind vier Prozent von 6.000 Euro. Diese vier Prozent sorgen dafür, dass ich abends nicht grüble. Mein Betrieb muss solche Positionen einkalkulieren können.
Für Fachbegriffe lohnt es sich, gleich einen Übersetzer mit Branchenkenntnis zu wählen. Wenn ich in einem Vertrag das Wort ‘Spannvorrichtung’ sehe, soll er erklären können, was die Vorrichtung leistet. Ein guter Übersetzer schreibt mir Randnotizen, die auch ein Jurist versteht. Bei der Zusammenarbeit über solche Plattformen habe ich schnell gemerkt, dass der Preis nicht alles ist. Eine ausführliche Kommentierung zu einem schwierigen Paragrafen ist mehr wert als zehn Seiten mit glatten Phrasen.
Wer einen Vertrag nicht lesen kann, unterschreibt im Grunde ein Blankowechsel.
Meine Faustregel mittlerweile: Verträge bis dreitausend Euro sehe ich mir selbst an, wenn ich die Sprache gut genug kann. Alles darüber geht in Übersetzung. Der Preis liegt fast immer unter 5 Prozent des möglichen Streitwerts. Expresszuschläge habe ich zweimal gezahlt, weil ein Termin kurz bevorstand. Beide Male hat sich der Zuschlag bezahlt gemacht, weil der Vertrag später tatsächlich zum Problemschwerpunkt wurde. Eine kleine Rechnung für ein sauberes Verständnis ist immer günstiger als eine teure Klärung vor Gericht.
